Digitale Bauakte

Einreichen der digitalen Bauakte

Ab dem 01.04.2022 besteht die Möglichkeit, Bauanträge rein digital und damit papierlos einzureichen. Angeboten wird ein gänzlich papierloses Verfahren, das unter Federführung des Bayrischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr entwickelt wurde. (Für Anträge, die vor diesem Datum eingereicht werden, gilt noch das papiergebundene Verfahren.)

 

Für die Nutzung des digitalen Bauantrags ist eine Bayern-ID erforderlich, die über das BayernPortal (www.freistaat.bayern und der Rubrik BayernID) beantragt werden kann.

 

Nähere Informationen über den verifizierten Zugang unter
– der BayernID-Servicetelefonnummer 0800/2553 222 -63
– BayernPortal – Ausgewählte Hilfsthemen (http://freistaat.bayern/hilfe)

 

Wichtige Dokumente, wie den Bescheid der Baugenehmigung und die Planungsunterlagen erhalten Sie weiterhin in Papierform – auch wenn der Antrag digital eingereicht wurde.

 

FAQs – Informationen zum digitalen Bauantragsverfahren erhalten Sie hier.

 

Desweiteren können Sie hier die Pressemitteilung einsehen.

Wo muss welches Verfahren eingereicht werden?
Die Übersicht zeigt, welche Anträge wo abzugeben sind:

Antragsart:

Digital über BayernPortal einreichen bei:

Papierform einreichen bei:

Einreichender:

Bauanträge

Landratsamt

Landratsamt

Entwurfsverfasser

Genehmigungsfreistellungsverfahren

Landratsamt

Gemeinde

Entwurfsverfasser

Antrag auf Vorbescheid

Landratsamt

Landratsamt

Entwurfsverfasser

Antrag auf Teilbaugenehmigung

Landratsamt

Landratsamt

Entwurfsverfasser

Isolierte Befreiung, isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan

Landratsamt

Gemeinde

Bauherr, Vertreter des Bauherrn

Isolierte Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans/ sonst. städtebaulichen Satzung

Landratsamt

Gemeinde

Bauherr, Vertreter des Bauherrn

Antrag auf isolierte Abweichung von der BayBO

Landratsamt

Landratsamt

Bauherr, Vertreter des Bauherrn

Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids

Landratsamt

Landratsamt

Bauherr, Vertreter des Bauherrn

Baubeginnsanzeige

Landratsamt

Landratsamt

Bauherr, Vertreter des Bauherrn

Anzeige der Nutzungsaufnahme

Landratsamt

Landratsamt

Bauherr, Vertreter des Bauherrn

Anzeige der Beseitigung

Landratsamt

Gemeinde

Bauherr, Vertreter des Bauherrn, bei nicht freistehenden Gebäuden – der Tragwerksplaner

Kriterienkatalog Standsicherheit

Landratsamt

Landratsamt

Tragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt

Abgrabungsanträge

Landratsamt

Landratsamt

Entwurfsverfasser

Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines BebauungsplansLandratsamtGemeindeEntwurfsverfasser
TeilabgrabungsgenehmigungLandratsamtLandratsamtEntwurfsverfasser
Abgrabungs-VorbescheidLandratsamtLandratsamtEntwurfsverfasser
Baubeginnsanzeige AbgrabungLandratsamtLandratsamtBauherr, Vertreter des Bauherrn