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Derzeit hat die Gemeinde Winhöring 2 Parzellen im Neubaugebiet Kronberg „Pruckweg“ anzubieten (Anlage Lageplan). Die Parzellen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Kronberg“
5. Änderung.
Der Grundstückspreis beträgt unerschlossen 230 € / m². Die Erschließungskosten des Pruckweges sind an die Behringer Erschließungs GmbH zu einem Quadratmeterpreis von 58,00 € zu entrichten. Wasser- und Kanalanschluss werden satzungsgemäß abgerechnet. Der Beitrag für den Wasseranschluss beträgt 0,68 € je Quadratmeter Grundstücksfläche und 5,42 € je Quadratmeter Geschoßfläche (zzgl. 7% MwSt). Beim Kanal sind es 14,36 € je Quadratmeter Geschoßfläche. Genaueres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzungen auf unserer Homepage. (https://www.winhoering.de/rathaus-buergerservice/ortsrecht-service/satzungen-verordnungen/)
Die Gemeinde lässt nicht nur die öffentlichen Abwasserleitungen verlegen, sondern aus Wirtschaftlichkeits- und technischen Gründen auch den vorgeschriebenen Kontrollschacht auf jedem Grundstück. Dieser Schacht gehört zum privaten Grundstücksanschluss. Die Kosten für den Einbau des Schachtes müssen der Gemeinde erstattet werden.
Das Baugebiet ist mit Erdgas erschlossen. Dafür wird ein Beitrag von 1.200 € netto für den Grundstücksanschluss berechnet, unabhängig davon, ob an die Gasversorgung tatsächlich angeschlossen wird. Die Telekommunikationsanbieter Deutsche Telekom und M-Net haben das Glasfasernetz verlegt und rechnen die Hausanschlüsse direkt mit den Grundstückseigentümern ab.
Die Gemeinde Winhöring vergibt die Bauflächen zum Marktpreis nach raumplanerischen Gesichtspunkten. Die Vergabe erfolgt diskriminierungsfrei nach den geltenden Rechtsbestimmungen, deswegen hat die Gemeinde einen Kriterienkatalog entwickelt, nach welchem die Vergabe gemeindlicher Grundstücke durchgeführt wird.
Für die Bewerbung müssen Sie den anhängenden Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen und unterschrieben per PDF oder postalisch an die Gemeinde zurücksenden.
Folgende Nachweise werden für die Antragstellung gefordert:
Sie müssen mit dem Antrag eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditunternehmens einreichen. Eine Finanzierungsbestätigung ist für die geschätzten Gesamtkosten der Baumaßnahme notwendig.
Bei Vergabe nach raumplanerischen Aspekten wird das Einkommen nicht bewertet.
Jedoch müssen die Steuerbescheide der letzten beiden Jahre vorgelegt werden aus welchen der Gesamtbetrag der Einkünfte hervorgeht.
Bei Vergabe nach raumplanerischen Aspekten müssen keine Angaben zu Vermögen in Geldeswert gemacht werden.
Jedoch müssen die Fragen zu den Ausschlusstatbeständen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, sämtliche Angaben mit anderen Behörden zu überprüfen.
Ist ein Paar Antragsteller, sind die Unterlagen für beide Personen vorzulegen.
Die Unterlagen dienen allein dem Vergabeverfahren und werden nicht weitergegeben.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung und Vergabe:
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zum Kriterienkatalog haben, steht Ihnen Herr Linner oder Herr Steinleitner (08671 9987-22 / 23) zur Verfügung. Fragen zur möglichen Bebauung beantwortet gerne unser Bauamt. (08671 9987-13/14/17)
Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an: rathaus@gemeinde-winhoering.de oder geben diese in Zimmer Nr. 10, 1. OG Vorzimmer im Rathaus ab.
Derzeit hat die Gemeinde Winhöring 1 Parzelle im Neubaugebiet Steinhöring „Prälat-Hohenester-Straße“ anzubieten (Anlage Lageplan). Die Parzelle liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Steinhöring“ 1. Änderung.
Der Grundstückspreis beträgt unerschlossen 260 € / m². Die Erschließungskosten der Prälat-Hohenester-Straße sind als Ablösevereinbarung zu einem Quadratmeterpreis von 42,00 € zu entrichten. Wasser- und Kanalanschluss werden satzungsgemäß abgerechnet. Der Beitrag für den Wasseranschluss beträgt 0,68 € je Quadratmeter Grundstücksfläche und 5,42 € je Quadratmeter Geschoßfläche (zzgl. 7% MwSt). Beim Kanal sind es 14,36 € je Quadratmeter Geschoßfläche. Genaueres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzungen auf unserer Homepage. (https://www.winhoering.de/rathaus-buergerservice/ortsrecht-service/satzungen-verordnungen/)
Die Gemeinde lässt nicht nur die öffentlichen Abwasserleitungen verlegen, sondern aus Wirtschaftlichkeits- und technischen Gründen auch den vorgeschriebenen Kontrollschacht auf jedem Grundstück. Dieser Schacht gehört zum privaten Grundstücksanschluss. Die Kosten für den Einbau des Schachtes müssen der Gemeinde erstattet werden.
Das Baugebiet ist mit Erdgas erschlossen. Dafür wird ein Beitrag von 1.200 € netto für den Grundstücksanschluss berechnet, unabhängig davon, ob an die Gasversorgung tatsächlich angeschlossen wird. DerTelekommunikationsanbieter Deutsche Telekom hat das Glasfasernetz verlegt und rechnet die Hausanschlüsse direkt mit den Grundstückseigentümern ab.
Die Gemeinde Winhöring vergibt die Bauflächen zum Marktpreis nach raumplanerischen Gesichtspunkten. Die Vergabe erfolgt diskriminierungsfrei nach den geltenden Rechtsbestimmungen, deswegen hat die Gemeinde einen Kriterienkatalog entwickelt, nach welchem die Vergabe gemeindlicher Grundstücke durchgeführt wird.
Für die Bewerbung müssen Sie den anhängenden Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen und unterschrieben per PDF oder postalisch an die Gemeinde zurücksenden.
Folgende Nachweise werden für die Antragstellung gefordert:
Sie müssen mit dem Antrag eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditunternehmens einreichen. Eine Finanzierungsbestätigung ist für die geschätzten Gesamtkosten der Baumaßnahme notwendig.
Bei Vergabe nach raumplanerischen Aspekten wird das Einkommen nicht bewertet.
Jedoch müssen die Steuerbescheide der letzten beiden Jahre vorgelegt werden aus welchen der Gesamtbetrag der Einkünfte hervorgeht.
Bei Vergabe nach raumplanerischen Aspekten müssen keine Angaben zu Vermögen in Geldeswert gemacht werden.
Jedoch müssen die Fragen zu den Ausschlusstatbeständen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, sämtliche Angaben mit anderen Behörden zu überprüfen.
Ist ein Paar Antragsteller, sind die Unterlagen für beide Personen vorzulegen.
Die Unterlagen dienen allein dem Vergabeverfahren und werden nicht weitergegeben.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung und Vergabe:
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zum Kriterienkatalog haben, steht Ihnen Herr Linner oder Herr Steinleitner (08671 9987-22 / 23) zur Verfügung. Fragen zur möglichen Bebauung beantwortet gerne unser Bauamt. (08671 9987-13/14/17)
Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an: rathaus@gemeinde-winhoering.de oder geben diese in Zimmer Nr. 10, 1. OG Vorzimmer im Rathaus ab.
Derzeit hat die Gemeinde Winhöring 1 Parzelle im Neubaugebiet Unterau „Isarstraße“ anzubieten (Anlage Lageplan). Die Parzelle liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 „Isarstraße“.
Der Grundstückspreis beträgt unerschlossen 242€ / m². Die Erschließungskosten der Isarstraße sind als Ablösevereinbarung zu einem Quadratmeterpreis von 34,00 € zu entrichten. Wasser- und Kanalanschluss werden satzungsgemäß abgerechnet. Der Beitrag für den Wasseranschluss beträgt 0,68 € je Quadratmeter Grundstücksfläche und 5,42 € je Quadratmeter Geschoßfläche (zzgl. 7% MwSt). Beim Kanal sind es 14,36 € je Quadratmeter Geschoßfläche. Genaueres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzungen auf unserer Homepage. (https://www.winhoering.de/rathaus-buergerservice/ortsrecht-service/satzungen-verordnungen/)
Die Gemeinde lässt nicht nur die öffentlichen Abwasserleitungen verlegen, sondern aus Wirtschaftlichkeits- und technischen Gründen auch den vorgeschriebenen Kontrollschacht auf jedem Grundstück. Dieser Schacht gehört zum privaten Grundstücksanschluss. Die Kosten für den Einbau des Schachtes müssen der Gemeinde erstattet werden.
Das Baugebiet ist mit Erdgas erschlossen. Dafür wird ein Beitrag von 1.200 € netto für den Grundstücksanschluss berechnet, unabhängig davon, ob an die Gasversorgung tatsächlich angeschlossen wird. DerTelekommunikationsanbieter Deutsche Telekom hat das Glasfasernetz verlegt und rechnet die Hausanschlüsse direkt mit den Grundstückseigentümern ab.
Die Gemeinde Winhöring vergibt die Bauflächen zum Marktpreis nach raumplanerischen Gesichtspunkten. Die Vergabe erfolgt diskriminierungsfrei nach den geltenden Rechtsbestimmungen, deswegen hat die Gemeinde einen Kriterienkatalog entwickelt, nach welchem die Vergabe gemeindlicher Grundstücke durchgeführt wird.
Für die Bewerbung müssen Sie den anhängenden Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen und unterschrieben per PDF oder postalisch an die Gemeinde zurücksenden.
Folgende Nachweise werden für die Antragstellung gefordert:
Sie müssen mit dem Antrag eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditunternehmens einreichen. Eine Finanzierungsbestätigung ist für die geschätzten Gesamtkosten der Baumaßnahme notwendig.
Bei Vergabe nach raumplanerischen Aspekten wird das Einkommen nicht bewertet.
Jedoch müssen die Steuerbescheide der letzten beiden Jahre vorgelegt werden aus welchen der Gesamtbetrag der Einkünfte hervorgeht.
Bei Vergabe nach raumplanerischen Aspekten müssen keine Angaben zu Vermögen in Geldeswert gemacht werden.
Jedoch müssen die Fragen zu den Ausschlusstatbeständen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, sämtliche Angaben mit anderen Behörden zu überprüfen.
Ist ein Paar Antragsteller, sind die Unterlagen für beide Personen vorzulegen.
Die Unterlagen dienen allein dem Vergabeverfahren und werden nicht weitergegeben.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung und Vergabe:
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zum Kriterienkatalog haben, steht Ihnen Herr Linner oder Herr Steinleitner (08671 9987-22 / 23) zur Verfügung. Fragen zur möglichen Bebauung beantwortet gerne unser Bauamt. (08671 9987-13/14/17)
Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an: rathaus@gemeinde-winhoering.de oder geben diese in Zimmer Nr. 10, 1. OG Vorzimmer im Rathaus ab.
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